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Unser Hygienekonzept

Schutz- und Hygienekonzept zur Vorbeugung von SARS-COV-2-Infektionen

Allgemeine Hygieneregeln

Persönliche Gesprächskontakte auf das Notwendigste reduzieren.

Bei persönlichem Kontakt grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

In Innenräumen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen (OP-Maske oder
virenfilternde Maske der Standards KN95 oder FFP2).

Nase und Mund bis zum Kinn müssen abgedeckt sein, die Ränder der Maske müssen
möglichst dicht anliegen.

Den Nasenbügel der Maske so biegen, dass die Maske unter den Augen und über dem
Nasenrücken dicht anliegt.

Maske spätestens wechseln, wenn sie durchfeuchtet ist.

Maske während des Tragens möglichst nicht anfassen oder verschieben, falls nötig an
den Rändern anfassen.

Beim Abnehmen der Maske nur an den seitlichen Laschen oder Schnüren anfassen.

Maske nach Gebrauch fachgerecht entsorgen.

Auf Händeschütteln verzichten.

Regelmäßig und häufig (möglichst alle zwei Stunden sowie anlassbezogen) Hände für 20
Sekunden mit Wasser und Seife waschen.

Konsequente Husten- und Niesetikette pflegen: in ein Papiertaschentuch oder zumindest in
Ärmel / Ellenbeuge husten oder niesen, nicht aber in die Hand und auch nicht in den Raum.

Nach dem Schnäuzen der Nase die Hände waschen.

Benutzte Papiertaschentücher entsorgen, Stofftaschentücher sind ungeeignet.

Sich möglichst wenig ins Gesicht fassen, um etwaige Krankheitserreger nicht über die
Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen.

Räume regelmäßig lüften.

Bei Erkältungs- und/oder Atemwegssymptomen (auch Halskratzen / Halsschmerzen)
zuhause bleiben und die Hausärztin konsultieren.

Persönliche Beratung in den Räumen von starke Familie

Zusammenkünfte finden nur unter Einhaltung mindestens des Sicherheitsabstands von 1,5
Metern statt. Hierbei gilt die Personenobergrenze von 10 Personen aus 5 Haushalten, Kinder
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt. D.h.

für unsere Räume in Marzahn:
 Kleiner Beratungsraum (Dschungel) max. 2 Personen
 Großer Beratungsraum (grüner Salon) max. 4 Personen
 Spielzimmer max. 4 Personen
 Vorderer Bereich (Büro) max. 6 Personen

Für die Räume in Alt-Moabit:
 Vorderer Beratungsraum (Büro): max. 5 Personen
 Hinterer Beratungsraum: max. 4 Personen

Wir bitten unsere Klient:innen möglichst pünktlich zu erscheinen, um Wartezeiten und
Überschneidungen zu vermeiden.

In Büro- und Verwaltungsgebäuden müssen Beschäftigte und Besucher:innen eine
medizinische Gesichtsmaske tragen, es sei denn, sie halten sich an einem festen Platz auf
oder können den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

Beim Betreten unserer Räume müssen Besucher:innen eine medizinische Maske tragen,
ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder bis zum 14.
Lebensjahr müssen eine medizinische Maske tragen, Beschäftigte sind verpflichtet, eine
medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die medizinische Maske muss während
der Beratung durchgängig getragen werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten
werden kann.

Besucher:innen werden aufgefordert, sich beim Betreten der Räume unmittelbar die Hände
zu waschen und eine medizinische Maske zu tragen (durch Aushang und persönliche Aufforderung).

Die medizinische Maske muss auch dann getragen werden, wenn man sich von seinem
Platz entfernt, also für den Gang zur Toilette, zum Ausgang oder in einen anderen Raum,
wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Vor und nach den Besuchen (wenn möglich auch währenddessen) lüften wir die Räume
wiederholt und ausreichend.

Es steht Desinfektionsmittel für die Handdesinfektion sowie für die Desinfektion von
Türklinken etc. zur Verfügung.

Es stehen kostenlose Mund-Nasen-Bedeckungen (OP-Masken) für Beschäftigte zur
Verfügung.

Für den Einsatz im 1.Hilfe-Bereich stehen Masken mit Beatmungsventil (je 1 pro Standort)
zur Verfügung.

Aushänge in unseren Räumen weisen zusätzlich auf die wichtigsten Hygieneregeln hin.

Die Anwesenheit der Besucher:innen wird zur Kontaktnachverfolgung dokumentiert.

Besucher:innen mit Krankheitssymptomen, vor allem Fieber, Durchfall, Husten, Atemnot,
Störungen des Gehörs, Geschmacks oder Geruchs, werden aufgefordert, die Einrichtung
nicht zu betreten.

Der Arbeitgeber kann nun bei der Regulierung im Betrieb den Impfstatus der Beschäftigten
berücksichtigen, wenn ihm dieser – aus welchen Gründen auch immer – bekannt ist. Ein
diesbzgl. Fragerecht hat er nicht.

Hausbesuche

Alle unter 1 genannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen gelten bei Hausbesuchen oder mobilen Beratungsdienstleistungen entsprechend der Vorgaben für die Beratung in den Räumen von starke familie.

Vor dem Hausbesuch ist zu prüfen und sicherzustellen, ob es möglich ist, diese im privaten Umfeld einzuhalten.

Wenn ein Aufenthalt in der Wohnung einer externen Person erforderlich ist, ist dabei ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zur externen Person und den sich im Haushalt befindenden weiteren Personen einzuhalten. In geschlossenen Räumen sind von allen Beteiligten Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.

Sollten Klient*innen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sind weitere Arbeitsschutzmaßnahmen (wie z. B. das Tragen von FFP2-Maske plus Gesichtsschild) mittels Gefährdungsbeurteilung abzuleiten und umzusetzen.

Vor den Hausbesuchen müssen die Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen mit den Klient*innen besprochen und festgelegt werden (z. B. Stoßlüftung vor dem Besuch, ausreichend Lüftung während des Besuchs, Basishygiene, Husten- und Niesetikette, Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung).

Bürobetrieb

Auch im Büro achten wir auf ausreichend Abstand und regelmäßiges Lüften

Es dürfen nicht mehr Kolleg:innen gleichzeitig im Büro anwesend sein, als die Abstandsregeln zulassen.
* Marzahn: 5 Arbeitsplätze im vorderen Büro, je 1 Arbeitsplatz in den hinteren Beratungsräumen (ohne
gleichzeitige Beratung)
* Alt-Moabit: 2 Arbeitsplätze im vorderen Büro, 1 Arbeitsplatz im hinteren Beratungsraum (ohne gleichzeitige Beratung)

In den Büroräumen ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern man sich nicht – mit ausreichend Abstand zu anderen Personen – an seinem Arbeitsplatz aufhält.

Die Fachkolleg:innen haben die Möglichkeit, ihre Büroarbeiten (Bericht, Dokumentation) im Homeoffice zu erledigen.

Kleinere Meetings mit bis zu sechs Teilnehmenden dürfen in den eigenen Räumen stattfinden, wenn dies aufgrund der zu besprechenden Themen geboten scheint.

Größere Zusammenkünfte können in unseren Räumen nicht stattfinden, dies betrifft zum Beispiel das monatlich stattfindende Gesamtteammeeting. Diese werden als Videokonferenz durchgeführt.

Fortbildungsveranstaltungen

Sämtliche Veranstaltungen werden so gestaltet, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern jederzeit eingehalten werden kann.

Die Teilnehmer:innenzahl für unsere Seminare ist derzeit auf sechs begrenzt, s. dazu auch die Ausführungen zu den Raumkapazitäten unter Punkt 2.

Die Seminarräume werden vor Beginn der Veranstaltung ausreichend und währenddessen immer wieder, mindestens im Abstand von 30 Minuten, gelüftet.

Beim Betreten unserer Räume muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Mund-Nasen-Bedeckung kann abgelegt werden, sobald alle Teilnehmer*innen einen festen Platz eingenommen haben und der Mindestabstand sicher eingehalten werden kann, sofern alle Teilnehmer*innen damit einverstanden sind.

Es stehen Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung, die einzusetzen sind, sollte der Sicherheitsabstand einmal nicht eingehalten werden können oder auch auf Wunsch einzelner Teilnehmer:innen.

Die Mund-Nasen-Bedeckung muss immer dann getragen werden, wenn man sich von seinem Platz entfernt, also für den Gang zur Toilette, zum Ausgang oder in einen anderen Raum.

Alle Teilnehmenden werden gebeten, sich unmittelbar nach dem Betreten unserer Räume die Hände zu waschen.

Es steht Desinfektionsmittel für die Handdesinfektion sowie für die Desinfektion von Türklinken etc. zur Verfügung.

Die Teilnehmenden werden dazu angehalten, sich in den Durchgangsbereichen und den sanitären Anlagen nur einzeln aufzuhalten.

Snacks werden individuell in einzelnen Schalen zur Verfügung gestellt. So wird ausgeschlossen, dass mehrere Teilnehmende in die selbe Schale greifen und gleichzeitig eine erhöhte Müllproduktion durch Einweg-Verpackungen vermieden.

Es sind darüber hinaus die allgemeinen Hygieneregeln s. Punkt 1 einzuhalten.

Zur Kontaktnachverfolgung nutzen wir die anhand der Anmeldungen erstellte Teilnehmerliste.

Die Teilnehmer*innen werden im Vorfeld der Veranstaltung darum gebeten, dem Seminar fernzubleiben, sollten sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit Covid-19 infizierten Personen gehabt haben, selbst
Covid-19 Symptome zeigen oder sich krank fühlen.

Die Informationen zu den Hygieneregeln werden im Vorfeld der jeweiligen Veranstaltung per E-Mail bekannt gegeben. Zusätzlich weisen Aushänge in den Seminarräumen auf die wichtigsten Hygieneregeln hin.

Vorgehensweise im Verdachtsfall

:::Bei Verdacht auf eine Covid-19 Erkrankung
a) wegen Kontakt zu einer infizierten Person
b) aufgrund von Krankheitssymptomen
ist innerhalb des Trägers folgende Vorgehensweise einzuhalten:

1. Es werden umgehend die Geschäftsleitung und die Teamkolleg:innen informiert.

2. Die betroffene(n) Kolleg:in(nen) isolieren sich umgehend freiwillig und lassen schnellstmöglich einen Corona-Test vornehmen. Eine Liste der Berliner Teststellen befindet sich auf dem Server unter Betriebliche Informationen/Arbeitssicherheit.

3. Alle Kolleg:innen, die
a) seit dem ersten Kontakt der möglicher Weise infizierten Kolleg:in mit der infizierten Person
b) innerhalb der letzten 14 Tage vor Auftreten der Symptome mit der möglicher Weise infizierten Kolleg:in Kontakt hatten, verhalten sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses äußerst vorsichtig. Das heißt,
– für die nächsten Tage geplante Termine werden nach Möglichkeit per Videokonferenz oder telefonisch durchgeführt.
– bei – in Einzelfällen – persönlichen Treffen, wird durchgehend ein Mund-Nasen-Schutz getragen und dies auch von den Klient:innen erbeten.

4. Hat sich die infizierte Person innerhalb der letzten 14 Tage in den Räumen von starke familie aufgehalten, so sind die entsprechenden Flächen und Gegenstände ggf. nochmals zusätzlich zu desinfizieren, ggf. auch Spielzeuge oder andere Gegenstände, mit denen die Besucher*in in Kontakt gekommen sein könnte.

5. Bei negativem Testergebnis der Kolleg:in kehren wir zu den allgemeinen Verhaltensregeln (Nr. 1 bis 5) zurück. Bei einem positiven Testergebnis

5.1. informieren wir umgehend alle Kolleg:innen, mit denen die infizierte Kolleg:in innerhalb der letzten 14 Tage vor Auftreten der Symptome Kontakt hatte.

5.2. begeben sich die betreffenden Kolleg:innen umgehend in freiwillige Quarantäne und lassen ebenfalls schnellstmöglich einen Corona-Test vornehmen.

5.3. Sie informieren die Geschäftsleitung über alle dienstlichen Termine, die sie innerhalb der letzten 14 Tage vor Auftreten der Symptome außerhalb der Räume von starke familie wahrgenommen haben.

5.4. Wir informieren alle Klient:innen (und ggf. sonstige Personen) mit denen die Kolleg:in im Rahmen ihrer Tätigkeit für starke familie innerhalb der letzten 14 Tage vor Auftreten der Symptome Kontakt hatte. Hierüber geben zum einen die Anwesenheitsdokumentation (s. Nr. 2) bzw. die Teilnehmerlisten (s. Nr. 5)
Auskunft, zum anderen die Angaben der Kolleg:in zu Nr. 5.3..

5.5. Die betroffene Kolleg:in informiert das für sie zuständige Gesundheitsamt (wohnsitzabhängig) und übermittelt ihm sämtliche Kontakte der letzten 14 Tage.

5.6. Für alle Kolleg:innen, die wiederum zu den nun in Quarantäne befindlichen Kolleg*innen Kontakt hatten, gilt die Vorgehensweise wie unter Nr. 6 Punkt 3. beschrieben.

6. Nach Ablauf der Quarantänefristen kehren wir jeweils zu den allgemeinen Verhaltensregeln (Nr. 1 bis 5) zurück.

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