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Angebote für Familien

starke familie e.v. bietet folgende Leistungen im Auftrag der Jugendämter an:

Begleiteter Umgang nach § 18, 3 SGB VIII

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

Wie kommen Sie an eine Hilfe?

Wenn Sie den Wunsch haben, eine Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt und besprechen dort Ihren Bedarf. Das Jugendamt wählt dann das passende Angebot mit Ihnen aus.

Übrigens…

Termine werden in der Regel innerhalb einer Woche realisiert. Alle Hilfen werden auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten angeboten: nach 17 Uhr und nach Absprache auch an Wochenenden und Feiertagen.

Kosten

Die Kosten für unsere angebotenen Leistungen nach SGB VIII übernimmt das Jugendamt.

Wenn Sie privat Beratung bei uns in Anspruch nehmen möchten, berechnen wir 75,00 € pro Beratungsstunde. Ermäßigungen für Familien mit geringem Einkommen sind möglich.

Begleiteter Umgang nach § 18, 3 SGB VIII

§ 18

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die nach Maßgabe der §§ 1684, 1685 und 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. 

Wir unterstützen Familien dabei, Konflikte zu klären und Lösungen zu finden, um den Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen zu erhalten. 

Mit begleitenden Gesprächen fördern wir den Vertrauensaufbau zwischen den Parteien. Unser Fokus liegt dabei auf der Stärkung der Elternkompetenz und eigenverantwortlichen Gestaltung der Kontakte.

 

starke familie e.V. ist aktives Mitglied im Dachverband für Begleiteten Umgang in Berlin und orientiert sich an an den Berliner Standards für Begleiteten Umgang. 

Die Gespräche finden in unseren Räumen in Marzahn oder Moabit statt, wo auch Umgangsräume zur Verfügung stehen.

Methoden

Als erster Schritt erfolgt mit beiden Elternteilen einzeln eine Diagnostik des Konflikts. Die ersten Gespräche zielen darauf abzuerkennen, auf welcher Eskalationsstufe sich der Streit zwischen den Eltern befindet. Anschließend wird eine erste Umgangsvereinbarung für die praktische Umsetzung mit beiden Elternteilen geschlossen.

In Einzelgesprächen werden die aufrechterhaltenden Faktoren des Konflikts bearbeitet. Dabei werden den Eltern auch die Folgen der Trennung für die Kinder vermittelt und es kann auch an der Erhöhung der Erziehungskompetenzen gearbeitet werden.

Je nach Alter der Kinder und nach fachlicher Einschätzung werden Gespräche mit den Kindern geführt und ihre Wünsche für die Ausgestaltung des Umgangs in den Prozess mit einbezogen. Im dritten Schritt wird mit den Eltern – nach Möglichkeit gemeinsam – der Aushandlungsprozess über die strittigen Fragen begonnen. Zuletzt werden die gefundenen Absprachen (Umgangsvereinbarung) in der Praxis erprobt und ggf. an veränderte Bedürfnisse und Lebenssituationen angepasst und noch eine Zeit lang begleitet.

Erziehungsbeistand. Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII.

§ 30

Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern. 

Unser Team unterstützt junge Menschen, die soziale, emotionale, kognitive und/oder körperliche Schwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten haben, auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit.

Junge Menschen, benötigen auch Unterstützung von Menschen außerhalb ihrer Familien.

Der Ablösungsprozess vom Elternhaus bedarf über Jahre vieler kleiner Schritte seitens der Eltern und der Kinder. Kinder wollen zunehmend selbstständig sein und müssen Selbstbewusstsein entwickeln. Sie müssen lernen, sich in ihrem sozialen Umfeld zu behaupten, Selbstwirksamkeitserfahrungen machen dürfen und Entwicklungskrisen überstehen.

Unsere Fachkräfte unterstützen die jungen Menschen und ihre Familien dabei, den Abnabelungsprozess von zuhause zu bewältigen. Neben der direkten Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen werden auch die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützt. Das soziale Umfeld wird in die Hilfe mit einbezogen, wenn das zielführend ist.

Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

§ 31

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

“Hilf mir, es selbst zu tun.” M. Montessori

Nachdem wir uns in der Hilfekonferenz im Jugendamt kennengelernt und  zusammen das Richtungsziel abgestimmt haben, unterstützen Sie zwei Fachkräfte für 6-12 Monate dabei, (wieder) stark zu werden. Dabei liegt unser Fokus darauf, dass Sie Ihre Erziehungskompetenzen verbessern können. Bei der Erledigung verschiedener Aufgaben bekommen Sie die Hilfe, die Sie aktuell benötigen. Jede Familie hat ihr eigenes Tempo und durchläuft ihren individuellen Veränderungsprozess.

Zwei Fachkräfte arbeiten mit Ihnen auf der Grundlage unseres Erziehungskonzepts EmS – Eltern-machen-Schule sowie ergänzend oder alternativ nach dem systemischen Coachingkonzept für Eltern „Neue Autorität“.

  • Neben der praktischen Einübung von Erziehungsstrategien erhalten Sie unser EmS-Handbuch, sodass Sie jederzeit alles nachlesen können. 
  • Zusätzlich können Sie unsere EmS-Videos anschauen und sich die für Sie geeigneten Erziehungswerkzeuge vorstellen lassen. 

Unserer Arbeit mit den Familien liegt eine von Respekt getragene, einfühlsame und ressourcenorientierte Haltung zugrunde. Wir haben eine anklagefreie Haltung und sehen die beobachtbaren Probleme in der Familie einfach als vorhanden an. Wichtig ist uns dabei die Verminderung von Schuldgefühlen, sogar, wenn sie sich in einer Eskalation gewalttätig gegenüber dem Kind verhalten haben.

Arbeit mit Familien mit AD(H)S – Thematik

Eine spezielle Zielgruppe im Rahmen der Familienhilfen sind Familien, die von dem Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts) Syndrom (=AD(H)S) betroffen sind. Zu den bereits beschriebenen Arbeitsweisen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe arbeiten wir mit Ihnen daran, die Hintergründe des AD(H)S besser kennenzulernen. Dadurch werden Sie besser verstehen, was Ihr Kind braucht und wie Sie es gut unterstützen und fördern können.

Hilfen für Familien in Krisen

„Die Jugend von heute liebt den Luxus, hat schlechte Manieren und verachtet die Autorität. Sie widersprechen ihren Eltern, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer. (Sokrates, 470-399 v.Chr.)

Jugendliche waren also schon immer eine besondere Herausforderung für Eltern. Hinzu kommen die hohen Anforderungen, die Erziehende heutzutage zu bewältigen haben, die gerade zu Zeiten der Pubertät der Kinder oft zu schwierigen familiären Situationen und Hilflosigkeit führen. Wie können Kinder und Jugendliche also auf eine Weise, die akzeptabel für unsere Werte und unsere offene Gesellschaft ist, förderliche Erfahrungen von Rahmenbedingungen, Grenzen und Herausforderungen machen?*1

starke familie e.v. bietet Familien die Möglichkeit eines intensiven Coachings nach dem Konzept der Neuen Autorität (H.Omer/A. von Schlippe), wenn Sie Ihr Kind nicht aufgeben wollen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in diesem Zeitraum aktiv mitwirken und sich ausreichend Zeit für die intensive Zusammenarbeit nehmen können. 

Mit dem Konzept des gewaltlosen Widerstands stärken Sie Ihre elterliche Präsenz, sodass Sie Ihre Autorität durch Beziehung wieder zurückerlangen.

*1 frei nach Haim Omer in „Werkstattbuch Elterncoaching elterliche Präsenz und gewaltloser Widerstand in der Praxis“.

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